Wie Sie prüfen, wem Ihre Domain gehört
Fragen Sie Ihren Anbieter nach dem eingetragenen Inhaber oder sehen Sie in der Abfrage der Registrierungsstelle nach, soweit sie Angaben zeigt. Steht dort die Agentur statt Ihrer Firma, lassen Sie das ändern, solange die Zusammenarbeit gut läuft.
Bei einem Wechsel brauchen Sie den Transfercode, den der bisherige Anbieter Ihnen geben muss.
Was mit Design und Code geschieht
Ob Sie Ihre Seite nach einem Wechsel weiter nutzen und ändern dürfen, hängt vom Vertrag ab. Ein übliches Design ist oft nicht urheberrechtlich geschützt, eigens programmierter Code kann es sein.
Lassen Sie sich deshalb schriftlich geben, dass Sie die Seite zeitlich unbeschränkt nutzen und ändern dürfen. Das ist keine Rechtsberatung, sondern der Punkt, an dem Sie nachfragen sollten.
Wie wir es halten
Bei uns laufen Domain, Speicherplatz und Mailadressen von Anfang an auf Ihren Namen, und die Zugänge liegen bei Ihnen. Kündigen Sie die Betreuung, bleibt Ihre Webseite stehen.
So steht es auch in unseren Geschäftsbedingungen.
Belegt, mit Quelle
Für .de-Domains gilt als berechtigt, wer im Domainregister als Inhaber verzeichnet ist. DENIC empfiehlt, die Domain auf die Firma mit Rechtsform einzutragen.
DENIC-Blog, Wer sollte Domaininhaber sein · 26.07.2024Für .ch-Domains ist bei jedem Anliegen der Registrar zuständig, und für einen Wechsel braucht man einen Transfercode.
SWITCH, Hilfe zu .ch-Domains · abgerufen 2026Für .at-Domains ist der Domaininhaber der Eigentümer. Der technische Kontakt hat keine Rechte an der Domain.
nic.at, Domaininhaber · abgerufen 2026Fehlt im Vertrag eine genaue Aufzählung, umfasst ein Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes nur, was dem Vertragszweck entspricht.
Urheberrechtsgesetz § 31 · abgerufen 2026
Weitere Fragen
Mein Webdesigner ist nicht mehr erreichbar. Was nun?
Klären Sie über die Registrierungsstelle oder den Registrar, wer als Inhaber eingetragen ist. Sind Sie es, können Sie mit dem Transfercode wechseln.
Die Agentur gibt die Zugangsdaten nicht heraus. Was kann ich tun?
Entscheidend sind der eingetragene Inhaber und Ihr Vertrag. Bei einem Streit hilft eine Fachperson für Recht, wir können das nicht beurteilen.
Gehört mir die Seite bei Ihnen?
Ja. Domain, Speicherplatz und Zugänge laufen auf Ihren Namen, und mit der vollständigen Zahlung dürfen Sie die Seite zeitlich unbeschränkt nutzen und ändern.
Quellen
- DENIC-Blog, Wer sollte Domaininhaber sein, 26.07.2024
- SWITCH, Hilfe zu .ch-Domains, abgerufen 2026
- nic.at, Domaininhaber, abgerufen 2026
- Urheberrechtsgesetz § 31, abgerufen 2026